Wer eine Reservierung im Restaurant oder einen Termin beim Arzt nicht wahrnimmt, wird immer öfter zur Kasse gebeten. Der neudeutsche Begriff dafür lautet „No Show-Gebühr“. Die Frage ist aber, ob solche Stornokosten überhaupt zulässig sind. Peter Michael Möckel hat über dieses Thema mit der Braunschweiger Verbraucherberaterin Petra Wolf gesprochen.