Stadt Wolfsburg bietet speziellen Umtausch-Service

Wer 1971 oder später geboren ist und seinen „alten“ Führerschein noch nicht umgetauscht hat, muss sich beeilen: Die Frist endet am 19. Januar. Danach gelten nur noch die neuen fälschungssicheren EU-Kartenführerscheine. Die Stadt Wolfsburg bietet betroffenen Bürgern jetzt einen besonderen Service an: Im Rathaus B (Zimmer B047) können noch bis Ende Januar entsprechende Anträge gestellt werden. Abweichend von der sonst üblichen Regelung ist dafür keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Mitzubringen sind der bisherige graue oder rosafarbene Führerschein, ein gültiger Ausweis und ein aktuelles biometrisches Passfoto. Letzteres kann auch vor Ort digital aufgenommen werden. Alle weiteren Infos auch zu den Öffnungszeiten sind hier verfügbar. — Themenfoto (c) pixabay