Struktur-Förderung Braunschweig gewinnt vor Gericht
Die Stadt Braunschweig hat den Urheberrechtsstreit um die geplanten Stiftshöfe gewonnen – vorerst. Ein Braunschweiger Architekturbüro wollte Ansprüche geltend machen, da für die Stiftshöfe Ideen aufgegriffen worden seien, die man für einen vorherigen Projektentwickler erstellt habe. Zwar handele es sich bei bestimmten Planungsleistungen des Büros um urheberrechtlich geschützte Werke, so das Braunschweiger Landgericht in seinem Urteil. Dennoch habe die städtische Struktur-Förderung Braunschweig diese Bauzeichnungen weder vervielfältigt noch verbreitet oder veröffentlicht. Abschließend lasse sich die Frage nach der Vervielfältigung des Bebauungsentwurfs aber erst nach Umsetzung des Bauprojekts beantworten, so das Gericht. – Symbolbild (c) pixabay