Gericht bestätigt Solar-Verbot auf Altstadthaus in Goslar

Die Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses in der Goslarer Altstadt dürfen auf ihrem Dach weiterhin keine Solaranlage installieren. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die Klage gegen eine entsprechende Entscheidung der Stadt zurückgewiesen. Diese hatte argumentiert, die Dachlandschaft der Altstadt (Bild) stehe als „Gruppendenkmal“ unter besonderem Schutz. Eine Solaranlage würde den Denkmalwert mindern. Auch die Braunschweiger Richter befanden, in diesem speziellen Fall wiege der Denkmalschutz schwerer als das Interesse an der Energiewende. Zuvor hatte sich bereits das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege gegen das Vorhaben ausgesprochen. — Foto (c) Holger Uwe Schmidt