Landkreis Peine schränkt Beregnung land- und forstwirtschaftlicher Flächen ein
Der Landkreis Peine schränkt die Beregnung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen ein. Wie die Verwaltung mitteilte, ist ab einer Temperatur von 24 Grad das Beregnen der Flächen zwischen 12 und 18 Uhr verboten. Die entsprechende Allgemeinverfügung solle dazu beitragen, Wasser zu sparen, da zu dieser Tageszeit ein Großteil des Beregnungswassers ungenutzt wieder verdunste, so die stellvertretende Kreissprecherin Katja Schröder. Hintergrund der Einschränkung seien die Folgen des trockenen Frühjahres, hieß es von der Landkreisverwaltung. Demnach haben unterdurchschnittliche Niederschläge und überdurchschnittlich hohe Temperaturen zu einem historisch niedrigen Grundwasserspiegel geführt. – Symbolbild (c) pexels