Wer trifft wichtige Entscheidungen, wenn Betroffene aufgrund Unfall, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit selbst nicht mehr dazu in der Lage sind? Ohne Vorsorge wird im schlimmsten Fall eine fremde Betreuungsperson bestimmt, oder wichtige Entscheidungen unterbleiben einfach. Das lässt sich jedoch verhindern: Mit Hilfe der Vorsorgevollmacht, der Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung. Marieke Eichner hat darüber mit Petra Wolf von der Verbraucherberatungsstelle Braunschweig gesprochen.