Teilzeit-Pflegekraft des Klinikums Braunschweig erstreitet Corona-Prämie

Das Städtische Klinikum Braunschweig hat im Rechtsstreit um Corona-Prämien eine Schlappe erlitten. Das geht aus einer Mitteilung der Gewerkschaft ver.di hervor. Danach hat das Verwaltungsgericht Braunschweig der Klage einer Teilzeit-Pflegerin stattgegeben, die bei den Sonderzahlungen während der Pandemie leer ausgegangen war. In dem Urteil heißt es laut ver.di, die Klinikleitung habe ihre Fürsorgepflicht verletzt, weil sie für Teilzeitkräfte nicht ausreichend Fördermittel beantragt habe. Dadurch sei den betroffenen Beschäftigten ein finanzieller Schaden entstanden, für den das Klinikum nun haften müsse. Die Gewerkschaft sieht im Richterspruch einen Präzedenzfall: Nach ihrer Einschätzung könnten mehrere hundert weitere Teilzeitkräfte jetzt ähnliche Ansprüche durchsetzen. In dem seit 2023 laufenden Verfahren hatte sich die Klinikleitung auf eine unklare Gesetzeslage berufen. Ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt, ist noch offen. — Themenfoto (c) pixabay