Stadt Braunschweig verweist auf diverse rechtliche Hürden

Im Zusammenhang mit der Forderung, rechtsextreme Veranstaltungen in städtischen Gemeinschaftseinrichtungen zu verbieten, hat die Stadt Braunschweig auf diverse rechtliche Hürden verwiesen. Das Bündnis gegen Rechts hatte den Stein im November letzten Jahres ins Rollen gebracht, nachdem AfD-Rechtsaußen André Poggenburg bei einer Parteiveranstaltung im Gemeinschaftshaus Broitzem aufgetreten war. In einer von Oberbürgermeister Ulrich Markurth unterzeichneten Mitteilung heißt es nun, die Stadt müsse sich allen Parteien gegenüber neutral verhalten – ohne Rücksicht auf deren politische Ziele. Eine parteipolitische Veranstaltung in kommunalen Räumen dürfe nur dann verwehrt werden, wenn die betreffende Partei höchstrichterlich als verfassungswidrig eingestuft worden sei, so Markurth. Auch der Forderung, zumindest Veranstaltungen mit möglicherweise strafbaren Inhalten zu verhindern, seien enge Grenzen gesetzt: Erstens müssten Versammlungen in geschlossenen Räumen laut geltender Rechtslage nicht angezeigt werden, und zweitens werde ein Veranstalter vorab wohl kaum ankündigen, dass es zu strafbaren Äußerungen kommen könnte.