Eltern dürfen nicht zu Cochlea-Implantation für ihr Kind gezwungen werden

Hörbehinderte Eltern dürfen nicht gegen ihren Willen dazu gezwungen werden, ihr ebenfalls hörbehindertes Kind einer so genannten Cochlea-Implantation zu unterziehen. Das geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts Goslar hervor. Cochlea-Implantate lösen eine elektrische Reizung des Hörnervs aus. Sie entfalten ihre optimale Wirkung allerdings nur dann, wenn sie bereits in frühester Kindheit eingesetzt werden. Nach Angaben eines Justizsprechers hatte das städtische Jugendamt die Sache ins Rollen gebracht. Die Behörde war der Ansicht, die Weigerung der Eltern könnte schwere soziale und später auch berufliche Nachteile für das Kind zur Folge haben. Der Richter sah das anders: Im Beschluss heißt es unter anderem, der Eingriff sei weder geeignet noch erforderlich und verhältnismäßig. Für den Therapieerfolg sei es zudem erforderlich, dass das Kind die Lautsprache lerne. Dies könnten die ihrerseits hörbehinderten Eltern selbst nicht leisten, was regelmäßig eine längere Trennung zur Folge hätte. Der Beschluss ist zwar noch nicht rechtskräftig. Das Jugendamt hat sich der Auffassung des Richters aber schon vor der Verkündung angeschlossen.