Stadt Braunschweig erinnert an Leinenzwang für Hunde
Mit Beginn der Brut- und Setzzeit am 1. April müssen Braunschweigs Hundehalter ihre Vierbeiner auf bestimmten Grünflächen wieder an die Leine nehmen, damit sie nicht streunen oder wildern. Darauf hat die Verwaltung hingewiesen. Die Vorschrift gilt demnach bis zum 15. Juli unter anderem für den westlichen Teil des Richmondparks, den Ölpersee mit Ausnahme der Liegewiese an der Nordseite sowie für den Westpark, den Heidbergpark und den Südsee. Der Leinenzwang umfasst ausdrücklich auch die zugehörigen Wege und Gewässer. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden. Wie es weiter hieß, gibt es aber auch einige Ausnahmen etwa für Blinden- und Hütehunde. Mehr Informationen zum Thema bietet das Internetportal der Stadt Braunschweig unter dem Link „Bürgerinfo“.