Kammer gibt Eilantrag der Gewerkschaft ver.di statt

Wenn die „Winterkunstzeit“ in der Braunschweiger Innenstadt am nächsten Sonntag ins Finale geht, bleiben die Geschäfte geschlossen. Das Verwaltungsgericht hat einem Eilantrag der Gewerkschaft ver.di stattgegeben und die Ausnahmegenehmigung der Stadt für „aller Voraussicht nach rechtswidrig“ erklärt. Wie Gerichtssprecher Torsten Baumgarten mitteilte, hält die Kammer die Sonntagsöffnung nicht mit dem Ladenschluss-Gesetz für vereinbar. Danach müsse die Veranstaltung, zu deren Anlass eine Genehmigung zur Sonntagsöffnung beantragt werde, für sich genommen mehr Besucher anziehen als die geöffneten Geschäfte. Dies sei ausweislich einer Kundenbefragung nicht der Fall. Zudem sei die Befragung nur in der Innenstadt durchgeführt worden, währen die Sonntagsöffnung unter anderem auch für Möbelhäuser am Stadtrand gelten solle. Wie Baumgarten weiter mitteilte, gilt der Richterspruch zunächst nur für die „Winterkunstzeit“. Über die drei weiteren geplanten verkaufsoffenen Sonntage will die Kammer später befinden. Wie die Stadtverwaltung auf Okerwelle-Anfrage mitteilte, verzichtet sie auf eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht. Die „Winterkunstzeit“ vom 5. bis 9. Februar soll aber wie geplant stattfinden. Olaf Jaeschke vom Arbeitsausschuss Innenstadt (AAI) äußerte sich in einer ersten Reaktion enttäuscht: Bei uns werde gegen aufwändige Veranstaltungen als Anlass geklagt, anderswo werde ein einfacher Flohmarkt als Anlass akzeptiert, so der Galerist und AAI-Vorsitzende.