Stadtmarketing verzichtet bis zur Wiederöffnung auf Gebühren
Betreiber von Straßencafés, Biergärten und anderen Betrieben der Außengastronomie in Braunschweig müssen vorläufig keine Gebühren für ihre Stellflächen entrichten. Das Stadtmarketing verzichtet auf die so genannten Sondernutzungsentgelte, bis die Lokale wieder öffnen dürfen. Nach Angaben von Geschäftsführer Gerold Leppa gilt diese Regelung rückwirkend ab dem 15. März auch für Händler und Dienstleister, die ihre Waren oder ihren Service gemäß vertraglicher Vereinbarungen im Freien anbieten. Ein gesonderter Antrag ist laut Leppa nicht erforderlich. Bereits bezahlte Gebühren werden zurückerstattet.