Kita-Gebühren und Essensgeld werden weiterhin nicht erhoben

Die Stadt Braunschweig hat angekündigt, die Notbetreuung von Kindern in den städtischen Einrichtungen nach und nach weiter auszubauen. Sie folgt damit der neuen Verordnung des Landes Niedersachsen. Danach sind Kinder in die Notbetreuung aufzunehmen, bei denen mindestens ein Elternteil in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist. Grundsätzlich gelte weiterhin, dass Kinder möglichst zu Hause betreut werden sollten, so ein Sprecher. Deshalb müssten zunächst alle Alternativen abgeklärt werden. Dazu zähle ausdrücklich nicht die Betreuung durch Großeltern oder andere Angehörige von Risikogruppen. Bei Bedarf sollten sich Eltern vorab mit ihrer Betreuungseinrichtung oder Tagespflegeperson in Verbindung setzen. Für weitere Fragen zur Notbetreuung stehen die entsprechenden Stellen der Stadtverwaltung zur Verfügung. Wie es weiter hieß, werden bis zur Wiederöffnung der städtischen Kinderbetreuungs-Einrichtungen keine Gebühren erhoben. Das gilt auch für das Essensgeld. Bereits geleistete Zahlungen ab 16. März werden in Kürze erstattet.