Ab Montag gelten weitere Lockerungen für Gastronomie und Kulturszene

Ab Montag dürfen Pflegeheim-Bewohner ihre Einrichtungen unter Auflagen wieder verlassen, um beispielsweise einen Spaziergang zu unternehmen. Das geht aus der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen hervor, die Anfang nächster Woche in Kraft tritt und zunächst bis zum 22. Juni gilt. Sie umfasst weitergehende Lockerungen für verschiedene Bereiche: So können wieder bis zu 50 Personen an religiösen Feiern wie Beerdigungen oder Hochzeiten teilnehmen. Auch Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 250 Personen sind wieder erlaubt, ebenso wie Flohmärkte und touristische Busreisen. Darüber hinaus dürfen Hallen- und Spaßbäder ab Montag wieder öffnen, und neben Restaurants und Cafés können auch Kneipen ihren Betrieb wieder aufnehmen. Für alle Lockerungen gelten weiterhin die bisherigen Abstands- und Hygieneauflagen.