Neueinstellungen und Übernahmen sind auch während der Kurzarbeit möglich

Unternehmen können auch während der Kurzarbeit neue Mitarbeiter einstellen, wenn es dafür einen wichtigen Grund gibt. Darauf hat die Arbeitsagentur Braunschweig-Goslar hingewiesen. Ein wichtiger Grund liege zum Beispiel vor, wenn eine Fachkraft eingestellt werden muss, die für die Betriebsfortführung unentbehrlich ist, sagte Agenturchef Gerald Witt (Bild). Das kurzarbeitende Unternehmen muss sich demnach vor der Einstellung bei der Agentur für Arbeit melden, um die geplanten Personalveränderungen abzustimmen. Auch die Übernahme von Azubis ist ebenso möglich wie der Abschluss neuer Ausbildungsverträge. In solchen Fällen ist bei der monatlichen Abrechnung von Kurzarbeit eine kurze Erklärung abgegeben werden, dass sich die Gesamtzahl der Beschäftigten erhöht hat. Ziel müsse es sein, einen „Ausbildungsjahrgang Corona” zu verhindern, so Witt. Er gehe davon aus, dass nach der Krise wieder ein hoher Fachkräftebedarf herrscht.