26jähriger muss 10 Jahre in eine geschlossene Einrichtung
10 Jahre Freiheitsstrafe – so lautete das Urteil gegen einen 26 jährigen Mann, der in der Braunschweiger Kneipe D-Zug eine 60jährige Frau erstochen hat. Er rammte ihr das Messer nach einem Streit direkt ins Herz. Jetzt hat der Bundesgerichtshof die Revision abgelehnt. Weil der Mann als psychisch krank gilt, muss er nun die 10 Jahre in einer entsprechenden Einrichtung verbringen.