Die so genannte „Constitutio Criminalis Carolina“ von 1532 gilt als erstes deutsches Strafgesetzbuch. Damit wurde auch die rechtliche Grundlage für die Verfolgung von Hexen geschaffen. Im Braunschweiger Stadtarchiv finden sich noch heute fast vollständig erhaltene Akten zu einem Hexenprozess im Jahr 1663. MariAnne Conradi erinnert an die Angeklagte namens Anna Roleffs.