Corona-Infektion kann als Berufskrankheit anerkannt werden

Die gesetzliche Unfallversicherung erkennt eine Corona-Infektion unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit an. Darauf hat der Sozialverband SoVD in Braunschweig hingewiesen. Nach Angaben von Regionalleiter Kai Bursie (Bild) gilt dies für versicherte Mitarbeiter in Gesundheitsberufen, aber auch für ehrenamtliche Hilfskräfte. Im Wesentlichen müssen drei Bedingungen erfüllt sein: Der berufliche Kontakt zu einem Corona-Infizierten, das Auftreten von Symptomen wie zum Beispiel Husten oder Verlust des Geschmackssinns sowie ein positiver PCR-Test. Betroffene sollten den behandelnden Arzt schon im Verdachtsfall informieren, so Bursie. Außerdem muss der Verdacht vom Arbeitgeber unbedingt sofort der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet werden, um Nachteile zu vermeiden. Weitere Fragen zum Thema beantwortet das Beratungsteam des Sozialverbands. Die Kontaktdaten stehen unter sovd-braunschweig.de.