SoVD empfiehlt kurzfristigen Antrag auf Wohngeld

Wer vom geplanten Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger profitieren will, muss sich möglicherweise beeilen: Anspruch auf den Zuschuss haben nur Personen, die zwischen Oktober 2021 und März 2022 Wohngeld bezogen haben oder beziehen. Darauf hat der Sozialverband SoVD in Braunschweig hingewiesen. Das bedeutet: Um in den Genuss der Beihilfe zu kommen, sollte spätestens bis März ein Wohngeld-Antrag gestellt werden. Viele wissen aber vielleicht gar nicht, dass sie darauf Anspruch haben. Nach einer Gesetzesreform vor zwei Jahren wird Wohngeld gewährt, wenn das monatliche Brutto-Einkommen unter 1.500 und bei Familien unter 3.300 Euro liegt. Der SoVD rät Betroffenen deshalb, ihren Anspruch auf Wohngeld zeitnah prüfen zu lassen. Mit dem Heizkostenzuschuss will der Bund die finanziellen Belastungen durch steigende Heizöl- und Gaspreise abfedern. Er beträgt für Alleinstehende 135 und für einen Zwei-Personen-Haushalt 175 Euro. Für jede weitere Person kommen 35 Euro dazu. Für den Zuschuss selbst muss kein separater Antrag gestellt werden.