Landeskirche legt Berufung gegen Urteil des Arbeitsgerichts ein

Der Rechtsstreit um den früheren Braunschweiger Domkantor Gerd-Peter Münden geht in eine neue Runde. Die Landeskirche hat nach eigenen Angaben Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts eingelegt. Die Richter hatten die fristlose Entlassung des Kirchenmusikers Mitte September für unwirksam erklärt. Die Landeskirche hatte Münden gekündigt, weil der Kantor zusammen mit seinem Ehemann eine kommerzielle Leihmutterschaft in Kolumbien beauftragen wollte. Das Arbeitsgericht war in der Verhandlung aber zu dem Schluss gekommen, dabei habe es sich lediglich um einen „Gedankenprozess“ gehandelt, der keinen Verstoß gegen dienstliche Pflichten darstelle. Die Landeskirche halte demgegenüber an der Auffassung fest, Kinder dürften nicht zum Gegenstand eines Warengeschäfts gemacht werden, sagte der Leiter der Rechtsabteilung, Oberlandeskirchenrat Christoph Goos. Eine Weiterbeschäftigung des Ex-Kantors ist unabhängig vom Ausgang des Verfahrens vom Tisch: Münden hat darauf verzichtet und arbeitet inzwischen als Religions- und Musiklehrer an einem Wolfsburger Gymnasium.