Wer Sozialleistungen wie etwa Hartz IV bezieht, bekommt grundsätzlich seine Strom- und Heizkosten erstattet – unabhängig davon, mit welchem Brennstoff die Wohnung beheizt wird. Wegen der gestiegenen Energiepreise haben möglicherweise auch Geringverdiener darauf Anspruch, die derzeit nicht im Leistungsbezug sind. Fakt ist: Auf viele Menschen kommen aktuell höhere Abschlags- oder Nachforderungen zu. Kai Bursie vom SoVD-Kreisverband Braunschweig erklärt, was jetzt beachtet werden sollte.