Erneute Antragstellung nicht erforderlich
Wer bereits Grundsicherung für Arbeitslose bezieht, muss für das künftige Bürgergeld keinen neuen Antrag stellen. Darauf hat das Jobcenter Helmstedt hingewiesen. Die höheren Regelsätze werden demnach automatisch ausgezahlt. Das Bürgergeld löst zum 1. Januar das bisherige Hartz IV-System ab. Alleinstehende erhalten dann monatlich 502 Euro und Paare je Partner 451 Euro. Auch für Kinder, Jugendliche und nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 gelten dann höhere Regelsätze. Im ersten Bürgergeld-Jahr wird das so genannte Schonvermögen auf 40.000 Euro angehoben. Außerdem übernehmen die Jobcenter in diesem Zeitraum die tatsächlichen Kosten der Wohnung. In einer zweiten Reformstufe werden ab Juli 2023 Kernelemente zur Weiterbildung und Qualifizierung eingeführt.