Am 1. Januar wurde das so genannte Bürgergeld eingeführt. Mit dem Nachfolger von Hartz IV werden die Kosten für den Lebensunterhalt und die Wohnung übernommen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann damit sogar ein Hauskauf finanziert werden. Das geht aus einem aktuellen Gerichtsurteil hervor. Ralf Martin berichtet.