Aus der Okerwelle-Sozialredaktion: Pflegegeld unterliegt auch in der Insolvenz dem Pfändungsschutz
Eine Mutter, die für ihren pflegebedürftigen Sohn Pflegegeld erhält, darf dieses Geld auch während eines laufenden Insolvenzverfahrens behalten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Mehr dazu von Ralf Martin.