Man stelle sich vor: Ein Langzeit-Arbeitsloser soll mehrere tausend Euro an das Jobcenter zurückzahlen, weil er seine neue Arbeitsstelle nicht angetreten hat. Das konnte der Mann aber gar nicht, weil sich eben dieses Jobcenter zuvor geweigert hatte, einen Teil der notwendigen Umzugskosten zu übernehmen. Immerhin – für den heute 60-Jährigen ging die Sache nach jahrelangem Rechtsstreit gut aus. Ralf Martin über ein Urteil, das möglicherweise Signalwirkung hat.