Wer seine vier Wände mit Gas oder Fernwärme beheizt, wird seit Anfang März über die so genannte Energiepreisbremse entlastet. Künftig sollen davon auch Haus- und Wohnungseigentümer profitieren, die andere Brennstoffe nutzen. Welche Voraussetzungen dabei zu beachten sind, erläutert Petra Wolf von der Verbraucherberatungsstelle Braunschweig (Online-Rechner hier). Peter Michael Möckel hat mit ihr gesprochen.