Für unter 25-Jährige gilt seit Monatsbeginn höhere Freibetragsgrenze

Junge Empfänger von Bürgergeld dürfen einen Teil ihres zusätzlichen Einkommens unter bestimmten Bedingungen behalten. Darauf hat der Sozialverband SoVD in Braunschweig hingewiesen. Nach Angaben von Regionalleiter Kai Bursie wurde die Freibetragsgrenze zum 1. Juli auf 520 Euro erhöht. Das heißt: Was Schüler und Studierende unter 25 Jahren bis zu diesem Betrag verdienen, dürfen sie ohne Abzüge behalten. Die Regelung gilt laut Bursie unabhängig davon, wann im Jahr und in welcher Länge die Tätigkeit ausgeübt wird. Für die Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung ist sie allerdings auf drei Monate begrenzt. Wer in den Ferien jobbt, kann den Verdienst dagegen ohne Limit behalten.