Seit Anfang Juni gelten europaweit neue Fahrgastrechte für Bahnreisende. Damit ändern sich unter anderem die Regeln für eine Entschädigung. Anders als bisher spielt jetzt auch der Grund für die Verspätung oder den Zugausfall eine Rolle. Außerdem haben Betroffene weniger Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Peter Michael Möckel hat darüber mit dem Braunschweiger Verbraucherberater Christoph Köhn gesprochen.