Das haben sicher schon viele Supermarkt-Kunden erlebt: So genannte Einwegpfand-Getränkeverpackungen wie Dosen oder Flaschen werden oft nicht zurückgenommen, wenn sie eingedrückt sind oder das Etikett fehlt. Mitunter wird die Annahme des Leerguts auch grundsätzlich verweigert, und der Kunde bekommt sein Pfandgeld nicht zurück. Wann ist das rechtens – und wann nicht? Peter Michael Möckel hat bei der Braunschweiger Verbraucherschützerin Petra Wolf nachgefragt.