Ende Januar hat der Bundestag das so genannte Gewalthilfegesetz beschlossen – und vor wenigen Tagen hat auch der Bundesrat zugestimmt. Damit erhalten gewaltbetroffene Frauen und Kinder erstmals einen Anspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung. Das gilt allerdings erst ab 2032, denn zunächst müssen die Hilfesysteme ausgebaut werden. Außerdem müssen Bund, Länder und Kommunen für ausreichende Kapazitäten in den Frauenhäusern sorgen. So lange können viele Opfer gewaltsamer Übergriffe begreiflicherweise nicht warten. In unserer Region bietet die Braunschweiger Beratungsstelle „sichtbar“ Menschen ihre Hilfe an, die insbesondere von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Teamleiterin ist die Psychotherapeutin Ann-Kristin Hartz. Melina Wall hat mit ihr gesprochen.