Stadt Braunschweig erinnert an Regeln für Osterfeuer

So genannte Osterfeuer müssen auch in diesem Jahr rechtzeitig angemeldet werden. Darauf hat die Stadt Braunschweig hingewiesen. Laut Verwaltung sind bei diesen Brauchtumsveranstaltungen einige wesentliche Regeln zu beachten. Wichtig ist demnach unter anderem der öffentliche Charakter eines Osterfeuers. Deshalb sind dafür beispielsweise Kleingarten- oder Sportvereine geeignet, nicht aber private Gärten. Auch eine zweckfremde Nutzung etwa zur Müllverbrennung ist tabu, ebenso flüssiger Brennstoff wie Benzin oder Öl. Ein Merkblatt mit allen Details und ein Anmeldeformular sind hier verfügbar. Die Meldefrist für das Osterfeuer 2025 endet am 2. April. — Themenfoto (c) pixabay