Betriebsratswahl im Wolfsburger VW-Werk 2022 ist rechtsgültig
Nach einem Rechtsstreit durch mehrere Instanzen haben Mitarbeiter des Wolfsburger Volkswagenwerks ihren Anfechtungsantrag gegen die Betriebsratswahl 2022 zurückgezogen. Das teilte das Landesarbeitsgericht mit. Somit bleiben das Wahlverfahren und damit das Ergebnis gültig. Die neun wahlberechtigten Arbeitnehmer standen selbst als Kandidaten zur Wahl und waren der Ansicht, die pauschale Anordnung von Briefwahl für alle Beschäftigten im Homeoffice und Kurzarbeit während der Corona-Pandemie sei rechtswidrig und die Wahl darum unwirksam. Nachdem das Braunschweiger Arbeitsgericht zunächst zugunsten der Kläger entschieden hatte, befasste sich das Landesarbeitsgericht mit dem Fall. Dessen negativer Beschluss war durch das Bundesarbeitsgericht aufgehoben und das Verfahren wieder auf Landesebene verwiesen worden. Mit der Rücknahme des Antrags ist das Verfahren nun rechtskräftig beendet. – Symbolbild (c) pixabay