Stadt Braunschweig untersagt Verkauf nikotinhaltiger Lebensmittel
Die Stadtverwaltung Braunschweig untersagt ab sofort per Allgemeinverfügung den Verkauf nikotinhaltiger Lebensmittel im Stadtgebiet. Hintergrund ist demnach der illegale Verkauf sogenannter „Nikotin-Pouches“ (Bild). Dabei handelt es sich um in der EU nicht zugelassene Nikotinbeutel zum Einlegen in die Mundhöhle. Insbesondere die Abgabe an Minderjährige und die schnelle Verbreitung als „Modeprodukt“ im urbanen Raum erforderten ein wirksames und zeitnahes Eingreifen, so die Verwaltung. Den Angaben zufolge existieren im Stadtgebiet 200 oder mehr potenziell betroffene Verkaufsstellen. Ein Vorgehen ausschließlich mittels Einzelverfügungen, mit jeweils vorgeschaltetem Anhörungsverfahren, würde einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen und sich über Jahre hinziehen, hieß es weiter. Mit einer Allgemeinverfügung könnten Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern unmittelbar eingeleitet werden. – Symbolbild (c) pixabay