BUND macht weiteres Vorgehen von Begründung abhängig
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig zum Neubau der Stadtstraße Nord begrüßt. Das Gericht hatte den Planfeststellungsbeschluss für die 1,4 Kilometer lange Querverbindung im Nördlichen Ringgebiet in der vorliegenden Fassung für rechtswidrig erklärt. Das Urteil stützt sich im Wesentlichen auf Mängel beim Lärmschutz und Verfahrensfehler. So sei die Öffentlichkeit nicht ausreichend eingebunden worden, monierten die Richter. Allerdings gaben sie der Klage des BUND nicht in vollem Umfang statt. Der Planfeststellungsbeschluss bleibt in Kraft, muss aber nachgebessert werden. Wie Robert Slawski vom Vorstand der BUND-Kreisgruppe Braunschweig auf Okerwelle-Anfrage mitteilte, soll jetzt zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Erst dann werde über eine mögliche Berufung zum Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden. Die Naturschützer halten den geplanten Ausbau des Sackwegs zur Stadtstraße Nord für unnötig und umweltschädigend. Sie plädieren stattdessen für die Nutzung des etwas weiter nördlich verlaufenden Weinbergwegs. Diese Variante wäre laut BUND zudem auch noch deutlich kostengünstiger.