Statt Vermögensprüfung ist vorübergehend einfache Erklärung ausreichend
Wer bis zum 30. Juni einen Antrag auf Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, der darf sein Erspartes vorläufig behalten. Erst nach sechs Monaten greift wieder die bislang geltende Regelung für den Einsatz von Vermögen. Darauf hat das Jobcenter Braunschweig hingewiesen. Wie es weiter hieß, werden auch die Kosten für Unterkunft, Heizung und Nebenkosten für ein halbes Jahr anerkannt. Zudem ist kein Weiterbewilligungsantrag erforderlich, wenn der Leistungsbezug vor dem 30. August endet. Wie es weiter hieß, ist ab sofort eine kostenlose Sonderhotline geschaltet, die neben Leistungsempfängern auch Selbständigen und Freiberuflern weiterhilft. Sie ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar. Die Nummer lautet 0800-4 5555 23.