Kommunen verschicken Wahlbenachrichtigungen
Die Kommunen in Niedersachsen beginnen in dieser Woche mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 26. September. Damit können auch die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Wie die Stadt Braunschweig mitteilte, sind dabei bestimmte Vorgaben zu beachten. Briefwahl-Anträge müssen zwingend das Geburtsdatum der antragstellenden Person sowie deren vollständigen Namen und Adresse enthalten. Briefwahl-Anträge für eine andere Person sind demnach nur zulässig, wenn eine schriftliche Vollmacht der betreffenden Person vorgelegt wird. Das städtische Wahlamt empfahl dringend, die entsprechenden Hinweise in der Wahlbenachrichtigung aufmerksam zu lesen. Sie finden sich auch im Internet unter braunschweig.de/briefwahl.