Widerspruch gegen Bescheid des Jobcenters: Einfache E-Mail reicht laut Gerichtsurteil nicht aus
Wer als Empfänger von Sozialleistungen Widerspruch gegen einen Bescheid des Jobcenters einlegen will, muss dabei bestimmte Formalien beachten. Das geht aus einem aktuellen Gerichtsurteil hervor. Ralf Martin berichtet.