Sozialleistungs-Empfänger müssen bestimmte Fristen beachten
Wer Leistungen der Grundsicherung wie etwa Hartz IV erhält, sollte auf bestimmte Fristen achten, um bei der Erstattung höherer Heizkosten nicht in eine Falle zu tappen. Darauf hat der Sozialverband SoVD in Braunschweig hingewiesen. Wichtig sei, die Mehrkosten auch für Nachforderungen exakt im Monat der Fälligkeit geltend zu machen, sagte SoVD-Regionalleiter Kai Bursie. Werde der erforderliche Antrag beim Sozialamt früher oder später gestellt, blieben die Betroffenen unter Umständen auf diesen Kosten sitzen. Wie Bursie weiter mitteilte, haben möglicherweise auch Menschen einen Erstattungsanspruch, die aktuell keine Sozialleistungen beziehen. Zudem sollten Wohnungs- und Hauseigentümer mit kleinem Einkommen prüfen, ob eventuell ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Auch in diesen Fällen muss der Antrag jeweils im Monat der Fälligkeit gestellt werden. Weitere Infos zum Thema sind in der SoVD-Beratungsstelle Braunschweig am Bäckerklint verfügbar.