Bürgerbegehren zum Bahnübergang Grünewaldstraße kann starten
Die Stadt Braunschweig will das strittige Bürgerbegehren zum Bahnübergang Grünewaldstraße nun doch zulassen. Das hat der Verwaltungsausschuss gestern beschlossen. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hat die Stadt allerdings auch keine andere Wahl. Bisher hatte sie den Vorstoß einer Initiative um das „Braunschweiger Forum“ mit dem Argument abgelehnt, für Entscheidungen im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens sei ein Bürgerbegehren unzulässig, und das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte diese Auffassung zunächst bestätigt. Am 25. April hatte das OVG Lüneburg das Bürgerbegehren aber in letzter Instanz für zulässig erklärt. Streitpunkt ist die Zukunft des Bahnübergangs im Braunschweiger Osten: Während die Stadt dort eine Unterführung bauen will, spricht sich die Initiative für die so genannte Nullplus-Variante aus – das heißt: es bleibt bei einem beschrankten Übergang, allerdings mit deutlich kürzeren Schließzeiten. Wie die Stadt jetzt mitteilte, wird der Initiative im nächsten Schritt eine Kostenschätzung für die beiden Varianten zugestellt. Das so genannte Quorum des Bürgerbegehrens beträgt knapp 10.000 Unterschriften. Nur wenn mindestens diese Zahl erreicht wird, kann im nächsten Schritt ein Bürgerentscheid eingeleitet werden. — Themenfoto (c) Ulrike Leone