Einzelhändler zahlen in Notfällen Bargeld an Jobcenter-Kunden aus
Ab Mitte nächster Woche können sich Bezieher von Arbeitslosengeld und Hartz IV bei bestimmten Einzelhändlern und Drogeriemärkten in akuten Notfällen Bargeld auszahlen lassen. Das teilte die Arbeitsagentur Helmstedt mit, zu deren Einzugsbereich auch das Jobcenter Wolfsburg gehört. Dort war das entsprechende Verfahren zunächst getestet worden. Nach erfolgreichem Abschluss des Probelaufs wird das System am 9. Januar bundesweit eingeführt, so Agentursprecherin Wiebke Saalfrank. Bei dringendem Bargeldbedarf werden demnach Zahlscheine ausgegeben, die in den beteiligten Geschäften eingelöst werden können. Die Auszahlung im Supermarkt löst die bisherigen Kassenautomaten in Arbeitsagenturen und Jobcentern ab. Laut Saalfrank enthalten die Zahlscheine keinerlei persönliche Daten. Kritiker monieren dennoch einen Verstoß gegen den Sozialdatenschutz. So hieß es etwa von Arbeitslosenverbänden, in der Schlange an der Kasse könne schließlich jeder mitbekommen, wenn ein Hartz IV-Empfänger seinen Zahlschein einlösen will.