Oberlandesgericht Braunschweig wirft Arzt groben Behandlungsfehler vor
Weil er eine Darmkrebs-Erkrankung nicht erkannt hat, muss ein Internist 70.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. In der Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts Braunschweig heißt es, der Mediziner habe einen groben Behandlungsfehler begangen, weil er auf die erforderliche Darmspiegelung verzichtet habe. Nach Angaben der Justizbehörden hatte die betroffene Patientin über heftige rektale Blutungen geklagt. Der Internist hatte daraufhin Hämorrhoiden und eine Analfissur diagnostiziert, ohne weitergehende Untersuchungen vorzunehmen. Erst neun Monate später war der Darmkrebs in einem Krankenhaus entdeckt worden. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich bereits Metastasen in der Leber entwickelt. Wie es weiter hieß, bestätigte die Kammer damit das vorinstanzliche Urteil des Landgerichts Braunschweig. Kläger waren die Angehörigen der inzwischen verstorbenen Patientin.