Klage des Mieters Tschibo stattgegeben

Das Landgericht Braunschweig hat Abrissarbeiten an der Burgpassage untersagt. Das Gericht hat damit der Klage des Mieters Tschibo stattgegeben. Demnach dürfen weder Abrissarbeiten noch eine Sperrung der Burgpassage erfolgen, und zwar bis zum Ende des Mietverhältnisses am 31.03.2023. Das Urteil des Landgerichts Braunschweig bindet den Investor an den bestehenden Mietvertrag mit der Firma Tchibo, sagte Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa in einer ersten Stellungnahme. Es schließe aber einen Abriss der Burgpassage vor 2023 nicht aus, sofern sich beide Parteien früher einigten, sagte Leppa. Er wünsche sich mehr Kompromissbereitschaft und eine Einigung zwischen Tchibo und dem Investor Development Partner, so der Wirtschaftsdezernent.