Oberlandesgericht weist Antrag auf einstweilige Verfügung zurück

Ein Umweltschützer ist vor dem Oberlandesgericht Braunschweig mit dem Versuch gescheitert, den Bau von batteriebetriebenen Autos per einstweiliger Verfügung zu verbieten. Konkretes Ziel seiner Beschwerde war Volkswagen. Er argumentierte, durch die Batterieherstellung drohten große Klima- und Gesundheitsschäden. Stattdessen sollte die Energie für Elektrofahrzeuge durch wasserstoffbetriebene Generatoren erzeugt werden. Nach Angaben eines Gerichtssprechers wurde die Eingabe zum einen aus formalen Gründen abgewiesen, weil der Antragsteller keinen Rechtsanwalt hinzugezogen hatte. Zum anderen könne zivilrechtlich nicht bestimmt werden, ob batteriebetriebene Elektrofahrzeuge generell gebaut und verkauft werden dürften oder nicht, so das Gericht. Zur Begründung hieß es, eine solche Entscheidung beträfe alle Autohersteller und falle damit in die Zuständigkeit des Gesetzgebers.