Wegen der Corona-Krise können viele Angebote nicht genutzt werden – auch solche, die bereits im Voraus bezahlt wurden. Für solche Fälle hat der Gesetzgeber im Frühjahr eine Gutschein-Regelung erlassen. Die galt ursprünglich nur für Veranstaltungen und Freizeiteinrichtungen, wurde inzwischen aber erweitert. Peter Michael Möckel hat darüber mit Christoph Fabian Köhn von der Verbraucherzentrale Braunschweig gesprochen.