Viele Stromanbieter locken wechselwillige Kunden mit einem Sofortbonus. Ausgerechnet die zum Sparen gezwungenen Bezieher von Hartz-IV-Leistungen können davon aber kaum profitieren, da der Bonus größtenteils als Verdienst angerechnet wird. Das Bundessozialgericht hat dazu ein aktuelles Urteil gefällt. Ralf Martin berichtet.