Verwaltungsgericht Braunschweig weist Eilantrag ab

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat den Eilantrag eines 76-Jährigen abgelehnt, der eine Corona-Impfung zum ursprünglich zugesagten Termin durchsetzen wollte. Der Mann war für den 17. März im Impfzentrum vorgemerkt. Der Termin war aber kurzfristig aufgehoben worden, weil die Gesundheitsbehörden den Wirkstoff AstraZeneca bis auf Weiteres aus dem Verkehr gezogen haben. Der Antragsteller erklärte zwar, er werde selbst für die Folgen haften und jeden Impfstoff akzeptieren. Das Gericht stellte aber fest, dass der Mann keinen Rechtsanspruch auf Impfung an einem bestimmten Termin hat. Aus der Corona-Impfverordnung ergebe sich vielmehr, dass ein Anspruch auf eine Schutzimpfung nur insoweit besteht, wie Impfstoff vorhanden ist. Die Richter verwiesen zudem auf die Homepage der Stadt Braunschweig. Dieser sei zu entnehmen, dass betroffene Personen zeitnah wegen eines neuen Termins kontaktiert werden.